Die Gemüter gehen weit auseinander, wenn es um die Frage geht, ob im Garten chemische Pflanzenschutzmittel zum Einsatz gegen Unkraut und Insektenplagen eingesetzt werden dürfen. Beide Seiten waten mit Argumenten auf, die ihre Berechtigung haben. Doch führt manches Mal kein Weg um den Einsatz dieser Mittel herum. Und wenn sie denn sein müssen: Bitte mit Bedacht und vor allem – vorher immer die Gebrauchsanweisung gut durchlesen!

Was ist erlaubt?

Der Einsatz aller Pflanzenschutzmittel ist im Pflanzenschutzgesetz geregelt. Verstöße dagegen werden schwer geahndet. Bis zum € 50.000,00 Bußgeld können verhängt werden. Das Gesetz ist erlassen worden, damit Umwelt, Mensch und Tier nicht bzw. so wenig wie möglich zu Schaden kommen. Grundsätzlich gilt es, sich über die Zulassung eines Mittels zu informieren. Denn nur für die zugelassenen Zwecke darf es auch letztlich eingesetzt werden. So ist genau festgelegt, wo die Mittel verwendet werden dürfen: Im Freiland, im Ziergarten oder in den Innenräumen.

Wie also mit Pflanzenschutzmitteln umgehen?

• Die Grundregel lautet: So wenig Pflanzenschutzmittel einsetzen wie möglich. Ebenso selbstverständlich sollten nur gesunde und kräftige Pflanzen besprüht werden. Wer Vorsorge treffen möchte, sollte auch zu mechanischen Maßnahmen greifen. Hierzu gehören Netze, Leimringe, aber auch der Rückschnitt befallener Pflanzenteile sowie deren Entsorgung in der Biotonne bzw. Restmülleimer.

• Niemals vorsorglich einsetzen: Pflanzenschutzmittel werden immer nur dann eingesetzt, wenn auch ein tatsächlicher Bedarf vorhanden ist. Vorsorge kann mit ihnen nicht getroffen werden.

„Schonende Mittel“ einsetzen: Die möglichen Mittel, die bei einem Befall eingesetzt werden können, sind unterschiedlich stark. Grundsätzlich sollte das „sensibelste“ Mittel eingesetzt werden, um selektiv vorgehen zu können und Nützlinge und Bienen weitestgehend zu schonen.

Gebrauchsanweisung: Diese ist in jedem Fall streng zu beachten. Dosierung, Anwendungsgebiet, Häufigkeit der Anwendung und ähnliche Vorgaben sind auf jeder Pflanzenschutzverpackung vermerkt. Daher gibt es keinerlei Entschuldigung, wenn man nach dem Motto „Mehr wirkt mehr“ handeln würde. Zudem profitieren auch die Pflanzen von dieser Einstellung nicht, sondern werden es ebenfalls mit Ausfällen „danken“.

Windstille nutzen: Grundsätzlich darf nur bei Windstille gespritzt werden, damit Nachbarpflanzen nicht von dem Wirkstoff unfreiwillig etwas abbekommen. Besteht die Gefahr, dass diese tatsächlich getroffen werden, hilft es, sie mit einer Plane kurzfristig abzudecken.

• „Buchführung“: Vermerken Sie ganz genau, wann und wieviel von einem Mittel eingesetzt wurde. Zu einen gibt es Wartezeiten zwischen den einzelnen Gaben. Zum anderen nutzt sie, falls noch ein anderes Mittel verwendet werden muss.

Sachgemäße Einlagerung: Diese ist unumgänglich, damit niemand unbefugtes Zugriff auf die Pflanzenschutzmittel erhält. Am besten eignet sich ein abschließbarer Metallspint.

Von admin